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Wärmepumpe an der Hauswand mit Fördermittel-Hinweis

Wärmepumpe Förderung 2026: BEG, KfW 458 & bis zu 70 % Zuschuss

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird vom Staat über das KfW-Förderprogramm 458 (Heizungstausch) mit bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten unterstützt — gedeckelt auf maximal 21.000 € je Wohneinheit. Wer die Antragsschritte und die Bonus-Logik kennt, kann die Investition in eine Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe deutlich entlasten.

70 %

Maximaler Zuschuss

30.000 €

Max. förderfähig (EFH)

458

KfW-Förderprodukt

Vor dem Auftrag

Antrag stellen

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Die BEG-Förderung für den Heizungstausch (KfW 458) besteht aus mehreren Bausteinen. Wer mehrere Boni kombiniert, kommt auf maximal 70 % — aber nur unter klar definierten Voraussetzungen:

Grundförderung

30 %

Wer? Alle Wohngebäude (Selbstnutzer, Vermieter, WEG)

Wird grundsätzlich gewährt, sobald die Wärmepumpe die technischen BEG-Anforderungen erfüllt (z. B. Mindest-JAZ und hydraulischer Abgleich).

Effizienz-Bonus

+ 5 %

Wer? Bei besonders effizienten Wärmepumpen

Wird gezahlt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) oder bei Sole-, Wasser- oder Erdreich-Quellen. Ziel: Hebung des durchschnittlichen Effizienz-Niveaus.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus

+ 20 %

Wer? Selbstnutzer im EFH/ZFH (Baujahr vor 2009) bei Tausch einer fossilen Altanlage > 20 Jahre

Befristet bis Ende 2028. Voraussetzung: Sie nutzen das Gebäude selbst, es wurde vor dem 1.1.2009 errichtet, und es wird eine fossile Heizung (Öl, Gas-Konstanttemperatur, Kohle, Nachtspeicher) ersetzt, die seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist.

Einkommens-Bonus

+ 30 %

Wer? Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € (zu versteuerndes Jahreseinkommen)

Nur für Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Nachweis über Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Deckel bei 70 %: Auch wenn rechnerisch mehr zusammen käme — die Summe aller Boni ist auf maximal 70 % der förderfähigen Investition begrenzt. Vermieter und Eigentümer von nicht selbstgenutzten Wohnungen erhalten keine Bonusförderung außer dem Effizienz-Bonus.

Förderfähige Kosten — Höchstgrenzen 2026

Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt. Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten (WE) im Gebäude:

Gebäudetyp Max. förderfähige Kosten Beispiel max. Zuschuss (70 %)
EFH selbstgenutzt 30.000 € pro Wohneinheit 21.000 €
MFH 2–6 WE 15.000 € pro WE (ab 2. WE) z. B. 4 WE → max. 47.250 € (1× 21.000 € + 3× 8.750 € bei 70 %)
MFH > 6 WE 8.000 € pro WE (ab 7. WE) Anteilig pro Wohneinheit
Nichtwohngebäude Max. 1.000 € / m² beheizte Nutzfläche Bis 5 Mio. € pro Antragsteller/Jahr

Förderfähig sind: Anschaffung Wärmepumpe inkl. Speicher, Demontage Altanlage, Montage, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, ggf. Erschließung Wärmequelle (Erdsonden-Bohrung, Solekreis), Energieberater-Honorar (anteilig), Inbetriebnahme. Nicht gefördert: Eigenleistung, Wartungskosten, separate Anschaffung von Heizkörpern ohne Bezug zur WP.

Beispielrechnung: Luft-Wasser-Wärmepumpe im EFH

Familie Müller besitzt ein EFH (Baujahr 1992), bewohnt es selbst und tauscht eine 24 Jahre alte Gas-Konstanttemperatur-Heizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel. Haushaltseinkommen: 78.000 €/Jahr.

Brutto-Investition (Material + Montage) 25.000 €
Förderfähige Kosten (gedeckelt bei 30.000 €) 25.000 €
Grundförderung 30 % – 7.500 €
Effizienz-Bonus + 5 % (R290 Propan-WP) – 1.250 €
Klima-Geschwindigkeits-Bonus + 20 % – 5.000 €
Einkommens-Bonus (HHE > 40.000 €) 0 €
Summe Zuschuss (55 %) – 13.750 €
Eigenanteil nach KfW-Förderung 11.250 €

Hinweis: Zusätzlich kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit (bis 120.000 € bei zusammenfassbarer Sanierung, abhängig vom Haushaltseinkommen) beantragt werden. Steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist nicht kumulierbar.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung

1

Energie-Effizienz-Experte beauftragen

1–2 Wochen

Für KfW 458 ist ein bei der dena gelisteter Energie-Effizienz-Experte (EEE) Pflicht. Er bestätigt Förderfähigkeit, technische Mindestanforderungen (z. B. JAZ ≥ 3,0 für L/W-WP, hydraulischer Abgleich Verfahren B), und stellt die BzA / BnD aus. Honorar: 500–1.500 € (anteilig förderfähig).

2

Lieferantenangebot mit LV einholen

1–3 Wochen

Mindestens ein detailliertes Angebot eines Heizungsbau-Fachbetriebs ist zu hinterlegen. Wichtig: Liefer- und Leistungsvertrag (LV) muss förderfähige Positionen klar ausweisen und darf eine aufschiebende Bedingung „vorbehaltlich Förderzusage“ enthalten — so vermeiden Sie das Risiko verfrühter Bindung.

3

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

1 Tag

Antrag online im KfW-Kundenportal unter „Förderprodukt 458“ einreichen. Pflichtangaben: BzA-Nummer (Bestätigung zum Antrag) vom EEE, Investitionssumme, Bonus-Begründungen mit Nachweisen. Antragstellung muss VOR Vertragsabschluss erfolgen (LV mit aufschiebender Bedingung gilt als noch nicht gebunden).

4

Förderzusage abwarten & Auftrag erteilen

4–8 Wochen Bearbeitung

Nach Eingang der KfW-Zusage (i. d. R. 4–8 Wochen Bearbeitung) erteilen Sie den verbindlichen Auftrag an den Heizungsbauer. Erst jetzt darf die Maßnahme begonnen werden.

5

Wärmepumpe einbauen lassen

3–10 Tage Bauzeit

Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe, dokumentiert hydraulischen Abgleich, JAZ-Berechnung und Inbetriebnahmeprotokoll. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage abgeschlossen sein.

6

Verwendungsnachweis & Auszahlung

4–8 Wochen bis Auszahlung

Nach Abschluss reicht der EEE die BnD (Bestätigung nach Durchführung) ein. Sie laden Rechnungen, Zahlungsnachweise und Inbetriebnahmeprotokoll im KfW-Portal hoch. Zuschuss wird 4–8 Wochen später auf Ihr Konto überwiesen — die Auszahlung erfolgt erst nach Maßnahme-Abschluss, nicht im Voraus.

Technische Mindestanforderungen 2026

Jahresarbeitszahl (JAZ)

  • Luft-Wasser-WP: JAZ ≥ 3,0 (Heizung), berechnet nach VDI 4650
  • Sole-Wasser-WP: JAZ ≥ 3,8
  • Wasser-Wasser-WP: JAZ ≥ 3,8
  • • Berechnung durch EEE oder Hersteller-Tool
  • • Bei Hybrid-Lösungen: WP-Anteil ≥ 65 % der Gebäudeheizlast

Pflicht-Komponenten & Nachweise

  • • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • • Smart-Meter-Vorbereitung (steuerbare Verbrauchseinrichtung § 14a EnWG)
  • • Witterungsgeführte Heizkurve, optimale Vorlauftemperatur
  • • Inbetriebnahmeprotokoll mit Messprotokoll
  • • Pufferspeicher und/oder Heizungsoptimierung empfohlen

Kombination mit weiteren Förderungen

BEG Einzelmaßnahmen Hülle (Dämmung, Fenster)

Parallel zur Wärmepumpe sind Maßnahmen an Dämmung, Fenstern oder Lüftung über das BAFA-Pendant förderbar (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus). Beide Anträge sind separat zu stellen.

iSFP-Bonus + 5 %

Liegt ein Individueller Sanierungsfahrplan eines Energieberaters vor (BAFA-Förderung für iSFP selbst), erhält die Wärmepumpe zusätzlich 5 % iSFP-Bonus — kumulierbar mit Klima- und Einkommens-Bonus.

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) verteilt über 3 Jahre absetzbar — alternativ zur KfW-Förderung, nicht zusätzlich. Wer schon BEG nutzt, sollte 35c nicht parallel beantragen.

KfW-Ergänzungskredit (358/359)

Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit für selbstnutzende Eigentümer; bei Haushaltseinkommen ≤ 90.000 € zusätzlich Zinsverbilligung. Nur in Verbindung mit einer KfW-458-Zusage abrufbar.

Kommunale & Landes-Programme

Manche Bundesländer (z. B. NRW progres.nrw, Bayern 10.000-Häuser) und Stadtwerke (z. B. Stuttgart, Hamburg) zahlen ergänzende Zuschüsse. In der Regel sind sie kumulativ zur KfW, sofern Gesamtförderung 70 % nicht übersteigt.

Faktencheck: Häufige Irrtümer

  • „Die Förderung gibt es als Vorschuss.“ Falsch — Auszahlung erfolgt erst NACH Maßnahme-Abschluss und Vorlage des Verwendungsnachweises.
  • „Mit dem Auftrag warten ist optional.“ Falsch — wer vor Antragstellung bindend beauftragt, verliert die Förderung. Nur LV mit aufschiebender Bedingung sind unschädlich.
  • „Vermieter bekommen 70 %.“ Falsch — Klima- und Einkommens-Bonus gelten nur für Selbstnutzer im EFH/ZFH. Vermieter erhalten max. 35 % (Grund + Effizienz).
  • „JAZ wird vor Ort gemessen.“ Falsch — JAZ wird im Vorfeld nach VDI 4650 rechnerisch ermittelt. Eine spätere Unterschreitung führt nicht automatisch zum Förder-Verlust, kann aber bei groben Mängeln Rückforderungen auslösen.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Bekomme ich wirklich 70 % Zuschuss auf meine Wärmepumpe?

Den vollen 70-%-Zuschuss erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer im EFH/ZFH (Baujahr vor 2009), die eine fossile Heizung > 20 Jahre tauschen UND ein Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € haben — und zwar nur mit einer Wärmepumpe, die den Effizienz-Bonus (R290 oder Sole-/Wasserquelle) erfüllt. Realistisch erreichen die meisten Haushalte 30–55 %.

Was passiert, wenn ich den Antrag erst nach dem Auftrag stelle?

Dann ist die Förderung verloren. Die KfW prüft beim Antrag, ob ein bindender Liefer- oder Leistungsvertrag besteht. Lösung: Beauftragen Sie den Heizungsbauer ausdrücklich „vorbehaltlich der Förderzusage“ als aufschiebende Bedingung — dann gilt der Auftrag nicht als bindend und der KfW-Antrag bleibt zulässig.

Wie lange dauert die Förderzusage?

Aktuell (2026) liegen die Bearbeitungszeiten der KfW im Schnitt bei 4–8 Wochen, in Spitzenzeiten auch länger. Mit Zusage in der Hand haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen — ausreichend Puffer auch bei langen Lieferzeiten für Wärmepumpen.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 458 und BAFA-Förderung?

Der Heizungstausch wird seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458) gefördert. Die BAFA bleibt für Effizienzmaßnahmen an der Hülle (Dämmung, Fenster) und für die Energieberatung (iSFP) zuständig. Wer beides macht, stellt zwei separate Anträge.

Lohnt sich der Einkommens-Bonus auch für Rentner?

Ja — entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht die Einkommensart. Liegt der Durchschnitt der letzten zwei Jahre ≤ 40.000 €, gibt es zusätzlich 30 % Bonus. Gerade bei Rentnerhaushalten in Bestandsgebäuden ist das oft erreichbar.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für KfW 458 ist eine Bestätigung durch einen bei der dena geführten Energie-Effizienz-Experten (BzA und BnD) Pflicht. Reine SHK-Fachbetriebe ohne EEE-Listung können den Antrag nicht ersetzen — aber viele Heizungsbauer kooperieren mit Energieberatern oder haben einen im Haus.

Sind auch gebrauchte oder selbst eingebaute Wärmepumpen förderfähig?

Nein. Förderfähig sind ausschließlich neu installierte Wärmepumpen, die durch einen eingetragenen Fachbetrieb mit Inbetriebnahmeprotokoll abgenommen wurden. Eigenleistung ist ausgeschlossen.

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