BEG-Förderung 2026: Förderfähigkeit prüfen & Zuschuss berechnen.
Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und berechnen Sie den erwartbaren Zuschuss. Inklusive Basisförderung, Klimabonus und Einkommensbonus.
Ihre Daten eingeben.
- 1 Fachbetrieb beauftragen für Festpreis-Angebot
- 2 Antrag bei KfW stellen (vor Baubeginn!)
- 3 Maßnahme durchführen & Rechnungen sammeln
- 4 Auszahlung beim KfW-Portal beantragen
Vergleichen Sie Angebote von Fachbetrieben, die mit BEG-Förderung vertraut sind.
Angebote einholenFörderquoten nach Heizsystem (2026).
| Heizsystem | Basis | + Klimabonus | + Einkommen | Maximal |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft/Wasser) | 30% | 50% | 80% → 70% | 70% |
| Wärmepumpe (Sole/Wasser) | 30% | 50% | 80% → 70% | 70% |
| Biomasse (Pellets) | 20% | 40% | 70% | 70% |
| Solarthermie | 20% | 40% | 70% | 70% |
| Gas-Brennwert | 0% | 0% | 0% | Nicht förderfähig |
| Öl-Brennwert | 0% | 0% | 0% | Nicht förderfähig |
* Die Gesamtförderquote ist auf 70% gedeckelt. Bei Einkommensbonus ohne Klimabonus würde die Quote 80% erreichen, wird aber auf 70% gekappt.
Häufige Fragen zur BEG-Förderung.
Was ist die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)?
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie ersetzt die früheren Programme KfW 55/40 und BAFA-Förderung und bündelt diese unter einem Dach mit vereinfachten Antragswegen.
Wer kann die BEG-Förderung beantragen?
Eigentümer von Wohngebäuden, Eigentümergemeinschaften, Mieter (mit Einverständnis des Eigentümers), kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Gewerbliche Betreiber können ebenfalls förderfähig sein.
Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Die Förderung wird als Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Sie müssen die Rechnungen und Nachweise einreichen, und die KfW überweist den Zuschussbetrag auf Ihr Konto. Es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten mit zinsgünstigen Krediten.
Was passiert, wenn ich zu viel Förderung beantrage?
Die Förderung ist gedeckelt: Maximal 70% Förderquote und maximal 60.000 € Zuschuss pro Wohneinheit (30.000 € bei Einzelmaßnahmen). Der Rechner berücksichtigt diese Obergrenzen automatisch.